Regeln für die Nachmittagsbetreuung

Regeln für die Nachmittagsbetreuung

Die Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung in der Bödiker Oberschule ist grundsätzlich freiwillig. Es gelten folgende Regeln:

Anmeldeverfahren

Die Anmeldungen werden zu Beginn des Schulhalbjahres an die Schüler verteilt. Alle Anmeldungen sind nur mit der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gültig. Auch wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn an keinem Angebot teilnehmen möchte, bitten wir um Rückgabe der unterschriebenen Anmeldung.

Um effektiv und kontinuierlich arbeiten zu können, sollten die Schüler das ganze Halbjahr an den angemeldeten Kursen teilnehmen. Ein Wechsel ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Versicherungsschutz/Aufsichtspflicht

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Versicherungsschutz und die Aufsichtspflicht der Schule erlöschen, wenn Ihre Tochter/Ihr Sohn während der Mittagspause und am Nachmittag das Schulgelände unerlaubt verlässt.

Bitte machen Sie Ihr Kind darauf aufmerksam, dass bei der Anmeldung zur Ganztagsschule der Schulbetrieb erst mit dem Nachmittagsprogramm endet und ein Verlassen des Schulgeländes erst dann erlaubt ist. Bei Nichteinhalten erlischt die Haftung.

Entschuldigungspflicht

Wenn Ihr Kind nicht am Ganztagsangebot teilnehmen kann, müssen Sie Ihr Kind genau wie für den Vormittagsunterricht im Sekretariat oder beim pädagogischen Mitarbeiter abmelden. Für das Mittagessen ist eine Abmeldung über den Link zum Mensa-System möglich.